Kundeninformation gemäss Art. 8 FIDLEG
Diese Information richtet sich an Kunden von Novi Capital AG und wird gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) zur Verfügung gestellt.
1. Tätigkeitsfeld und Aufsichtsstatus
Novi Capital AG erbringt Finanzdienstleistungen im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung gemäss Art. 3 lit. c FIDLEG.
Als Finanzdienstleisterin im Sinne von Art. 3 lit. d FIDLEG sind die Berater von Novi Capital im Beraterregister RegServices (BX Swiss AG), ⚠ Platzhalter, eingetragen.
2. Ombudsstelle und Vermittlungsverfahren
In Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. 77 FIDLEG ist Novi Capital der ⚠ Platzhalter (staatlich anerkannte Ombudsstelle gemäss EFD) angeschlossen.
Im Falle von Unstimmigkeiten steht Kunden der Weg eines Vermittlungsverfahrens vor dieser Ombudsstelle offen. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, Streitigkeiten unbürokratisch, fair und unparteiisch zu lösen — für den Kunden in der Regel kostenlos.
3. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Novi Capital wahrt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vollständige Unabhängigkeit. Sollten im Rahmen der Mandatserfüllung Interessenkonflikte entstehen, verpflichtet sich Novi Capital zu einer transparenten Offenlegung gegenüber dem Kunden vor Erbringung der Dienstleistung.
4. Berücksichtigtes Marktangebot
Novi Capital vertreibt keine proprietären (eigenen) Finanzprodukte. Bei der Selektion von Finanzinstrumenten orientiert sich Novi Capital ausschliesslich an der Eignung des Produkts für das spezifische Kundenprofil — unabhängig von Produktanbietern.
5. Kostentransparenz
Alle anfallenden Kosten, Margen und allfälligen Retrozessionen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss vollständig und transparent offengelegt. Es bestehen keine versteckten Vergütungen.
6. Abwicklung von Kundenaufträgen
Die Anlageberatung umfasst explizit keine eigenständige Weiterleitung von Kundenaufträgen an Börsen oder Depotbanken. Auf ausdrücklichen Wunsch kann Novi Capital den Kunden jedoch bei der Ausführung von Transaktionen oder im Dialog mit der gewählten Depotbank administrativ unterstützen.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
- Auskunftspflicht: Der Kunde stellt alle Informationen zur Verfügung, die für eine fundierte Eignungsprüfung (Kenntnisse, Erfahrung, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele) erforderlich sind.
- Meldepflicht bei Änderungen: Der Kunde informiert Novi Capital umgehend über Änderungen, die für die Anlagestrategie oder Eignungsprüfung massgeblich sind.
- Entscheidungshoheit: Der Kunde trägt die abschliessende Verantwortung für seine Anlageentscheide. Er ist nicht verpflichtet, den Empfehlungen von Novi Capital zu folgen.
8. Risikodeklaration
Keine laufende Überwachung: Im Rahmen der Anlageberatung führt Novi Capital kein kontinuierliches Monitoring des Portfolios durch.
Ertragsvorbehalt: Anlageempfehlungen basieren auf Prognosen. Eine garantierte Wertentwicklung kann nicht zugesichert werden.
Marktdynamik: Empfehlungen besitzen einen temporären Charakter und können durch Marktvolatilität kurzfristig an Relevanz verlieren.